Sektoraler Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie (sHP)
Der sHP darf Patienten im physiotherapeutischen Bereich im Direktzugang, d.h. ohne ärztliche Verordnung befunden und behandeln.
Nach eingehender Befundung und Diagnosestellung werden geeignete Therapiemaßnahmen ausgewählt und in Abstimmung mit dem Patienten durchgeführt.
Kurz gesagt: der sHP darf den Patienten ohne ärztliche Verordnung behandeln bzw. weiterbehandeln. Es erfolgt eine individuell auf die Beschwerden des Patienten abgestimmte Therapie.
Die Leistungen des sHP sind nach den Bestimmungen der gesetzlichen Versicherungsträger nicht erstattungsfähig, d.h. der Patient trägt die Kosten für die Behandlung selbst.
Einige private Krankenversicherungen erstatten dem Patienten die Kosten rückwirkend. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld über die Bedingungen Ihrer Krankenkasse.

Medical Yoga
Präventionsangebot
Fortlaufende Kurs
Jeweils dienstags 18.00 Uhr bis 19.30 Uhr